Im Takt mit dem Recht
Rechtsanwalt Müller
 



Sind Sie rechtschutzversichert?

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine hilfreiche und nützliche Einrichtung, wenn sie denn zahlt. Damit Sie keine unnötigen Schwierig­keiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bekom­men, helfen wir Ihnen gerne, den Deckungsschutz zu be­an­tragen. Dies erbringen wir für unsere Mandanten als kostenlose Serviceleistung.


Nutzen Sie diesen Vorteil, Rechtsanwalt Müller stellt für Sie die entsprechende Anfrage bei Ihrer Versicherung. 



Seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen einen Anwalt vor Ort „empfiehlt“.
Die damit zum Teil ver­knüpften Vorteile (z. B. Rabatte bei den Beiträgen oder Er­mäßigung der Selbstbeteiligung) rächen sich häufig, da die „Vertragsanwälte“ ihrerseits von den Rechtsschutz­­ver­sich­erungen finanzielle Anreize erhalten.



Für die Versicherung lohnt sich dieses Geschäft nur dann, wenn dabei weniger Leistungen erbracht werden, als im Normalfall.


Dies geht als Versicherungs­nehmer häufig zu Ihren Lasten.





Geldwäschegesetz (GWG)

Wir sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zu leisten (§ 4 GWG). Daher besteht bei uns das Verbot für Mandanten, uns mit Bargeld zu bezahlen.



Einzige Ausnahme hiervon sind Beratungshilfemandanten, die ihren geringen Eigenanteil in bar zahlen dürfen.


Die Bezahlung von Rechtsanwalt Timo Müller erfolgt daher durch bargeldlose Überweisung.



Unsere Beratungsflatrates

Für Privatkunden und Unternehmer bietet Rechtsanwalt Müller auch kostengünstige Beratungsflatrates an. Ab € 39,00 pro Monat erhalten Sie stets telefonischen Support und erweitern Ihr Unternehmen um eine effektive Rechtsabteilung. 








Sie haben noch Fragen. Schreiben Sie mir.



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